Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Die Donau gehört zu den Bundeswasserstraßen, auf ihr gilt die Donauschifffahrtspolizeiverordnung. Aber nur ab dem Main-Donau-Kanal flussabwärts. Auf dem Kanal selbst wiederum gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Und auf allen Revieren kann darüber hinaus die Wassermotorräderverordnung gelten.

Schifffahrtsordnungen sind doch eine reiche Quelle langer Worte. Hach, ist das schön hier :-)

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