Viele kleinere Firmen brauchen einen Plan für den Fall, dass der Besitzer unerwartet stirbt. So schreibt die F.A.Z. In der Einleitung des Artikels vom 19. Oktober 2016 auf Seite 27 zum "Erbschaftssteuernotfallplan"
Im Fachsprech ist dieses Ungetüm einfach nur das KHVVG. Doch in der ausgeschriebenen Version einfach nur schön, weil es dadurch zweideutig wird. Geht es etwa um die wie auch immer geartete Versorgung von Krankenhäusern mit Geld oder Personal? Nein, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist vielmehr "das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus". Post bei X
Der Duden ist ja quasi die Bibel der Wortfreaks. Was da drin steht, das gilt. Also auch das Rinderkennzeichnungsfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz.